Zulassung LGA
LGA Westfalen
Aktuelle Zulassungsbedingungen, Teilnahmehinweise und wichtige Informationen auf einen Blick.

Zulassungsbedingungen für die LG-FCI Qualifikation
Das Team hat den Nachweis von zwei mit mindestens der Note "Gut" und TSB „a“ abgelegten FCI-IGP-3 Prüfung auf SV-termingeschützten Veranstaltungen unter einem SV-Richter nachzuweisen. Die Qualifikationsprüfung zur LGA muss nach der LGA des Vorjahres abgelegt worden sein. ● Eine Qualifikationsprüfung kann auch in der eigenen Ortsgruppe abgelegt worden sein. ● Eine zur Veranstaltung gültige tierärztliche Bescheinigung über die Tauglichkeit zur Ablegung einer IGP/ Aglityprüfung (SV form_zba_316 • 11.07.2023 ) muss der Meldung beigefügt werden. ● Auf der LGA kann ein Teilnehmer mit maximal 2 Hunden starten. Für die weiterführende Veranstaltung kann er sich jedoch nur mit einem Hund qualifizieren. ● Das Siegerteam der LGA des Vorjahres ist zur LGA ohne weitere Qualifikation startberechtigt. ● Alle erfolgreichen Teams der LG FCI-Qualifikation Westfalen des laufenden Jahres sind ohne weitere Qualifikation ebenfalls zur LGA startberechtigt. Voraussetzung ist die TSB-Bewertung „a" bei der LG-FCI im Schutzdienst.

Teilnahmeberechtigung
SV/OG- Mitglieder der LG-Westfalen mit rassereinen Deutschen Schäferhunden, die in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Anhangregister eingetragen sind und zum Zeitpunkt der Meldung das Ausbildungskennzeichen IGP 3 aufweisen. ● Ist der Eigentümer des Hundes nicht der Hundeführer, so muss auch für diesen die Mitgliedschaft in einem VDH-Mitgliedsverein nachgewiesen werden. ● Gehört ein OG-Mitglied mehreren Ortsgruppen innerhalb einer LG an, muss es sich für eine OG entscheiden. Es muss jedoch im Laufe eines Kalenderjahres für alle anstehenden Qualifikationen für dieselbe OG starten. ● OG-Mitgliedern kann die Meldung durch die OG zur LGA nicht grundlos verweigert werden. ● Die Anmeldungist nur gültig mit Bestätigung durch die zuständige Ortsgruppe. Hundeführer mit Hunden, deren Eigentümer in einer anderen LG ansässig sind, müssen für die Zulassung die Genehmigung der externen Landesgruppe einholen. ● Bei Jugendlichen ist die Einwilligung des Erziehungsberechtigten schriftlich erforderlich. Für die Anmeldung sind ausschließlich die LG-eigenen Meldeformulare (siehe Formulare) zu verwenden